
Mit dieser Änderung wird der „Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium des Inneren über die landeseinheitlichen Sirenensignale für den Freistaat Sachsen“ (Sächsisches Amtsblatt Nr. 39/2003 vom 29.07.2003) entsprochen.
Die Sirenen ermöglichen die Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen, Katastrophen sowie die Alarmierung der Feuerwehr.
Das „Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei der Auslösung von Sirenensignalen" wird im Landratsamt Mittellsachsen, Außenstelle Mittweida, ausgelegt oder kann unter www.landkreis-mittelsachsen.de eingesehen werden.